Ausdruck von der Gemeinde Böhmfeld (www.boehmfeld.eu)
Einbau eines Gartenzählers
Meldung vom 19.07.2012
Da es immer wieder Nachfragen wegen der separaten Erfassung von Gartengießwasser in der Verwaltungsgemeinschaft gibt, wurde in der Gemeinderatssitzung am 11.07.2012 folgendes Verfahren festgelegt: - Der Nachweis der verbrauchten bzw. zurückgehaltenen Wassermenge ist durch einen von der Gemeinde Böhmfeld bereitgestellten Wasserzähler zu führen.
- Für die Bereitstellung des Wasserzählers und dessen Austausch nach Ende des Eichzeitraums ist eine jährliche Grundgebühr von 20,00 € zu entrichten.
- Der Einbau der Wasseruhr kann durch einen geeigneten Installationsbetrieb oder durch den Zweckverband zur Wasserversorgung Böhmfelder Gruppe (wird gesondert nach Aufwand berechnet) durchgeführt werden. Der Standort im Leitungssystem ist mit der Gemeinde Böhmfeld abzustimmen. Nach Installation erfolgt eine Abnahme.
Das über den Gartenzähler laufende Wasser wird nicht zur Abwassergebührenberechnung herangezogen. Zurzeit beträgt die Abwassergebühr 2,00 € je cbm.
Der Antrag für den Einbau eines Gartenzählers ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Eitensheim einzureichen. Das entsprechende Formular fordern Sie bitte telefonisch unter 0 84 58 / 39 97-0 bei Frau Meixner an.
Gemeinde Böhmfeld | E-Mail: poststelle@boehmfeld.bayern.de